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   VGH Hessen, 19.08.1988 - 4 TG 438/88   

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https://dejure.org/1988,1587
VGH Hessen, 19.08.1988 - 4 TG 438/88 (https://dejure.org/1988,1587)
VGH Hessen, Entscheidung vom 19.08.1988 - 4 TG 438/88 (https://dejure.org/1988,1587)
VGH Hessen, Entscheidung vom 19. August 1988 - 4 TG 438/88 (https://dejure.org/1988,1587)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 36 Abs 1 S 1 BBauG, § 36 Abs 1 S 1 BauGB
    Keine Verlängerung eines Vorbescheids nach Erlöschen; fachaufsichtliche Weisung als Verwaltungsinternum

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Bauordnungsrecht: Erlöschen einer Baugenehmigung, Rechtsnatur einer fachaufsichtlichen Weisung, Anfechtbarkeit der Baugenehmigung infolge fehlenden gemeindlichen Einvernehmens

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ESVGH 39, 237 (Ls.)
  • NVwZ-RR 1990, 4
  • BB 1989, 586
  • BauR 1989, 450
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (6)

  • VGH Hessen, 11.09.1981 - IV OE 9/79
    Auszug aus VGH Hessen, 19.08.1988 - 4 TG 438/88
    Der Senat hat dies für den Fall einer Baugenehmigung entschieden (Urteil des Senats vom 11.09.1981 IV OE 9/79 -).
  • BVerwG, 27.11.1981 - 4 C 36.78

    Gemeindliche Klagebefugnis gegen planwidrige Baugenehmigung

    Auszug aus VGH Hessen, 19.08.1988 - 4 TG 438/88
    Denn solange das Fehlen des gemeindlichen Einvernehmens nicht durch eine Entscheidung der Kommunalaufsicht oder durch eine Entscheidung eines Gerichts im Hauptsacheverfahren ersetzt ist, solange ist es der zuständigen Bauaufsichtsbehörde verwehrt, die für die Bauausführung erforderliche Baugenehmigung zu erteilen (BVerwG, Urteil vom 27.11.1981 - 4 C 36 und 37.78 - BRS 38 Nr. 155, Beschluß des Senats vom 18.06.1984 - Az.: 4 TG 506/84 - BRS 42 Nr. 174 m. w. N.).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 16.01.1973 - VII A 889/70
    Auszug aus VGH Hessen, 19.08.1988 - 4 TG 438/88
    Zwar ist in der Rechtsprechung und Lehre anerkannt, daß die Frist der Bindungswirkung eines Vorbescheides über den gesetzlich vorgeschriebenen Zeitraum bestehen bleibt, wenn der Bauantrag vor Ablauf der Frist eingereicht und die Baugenehmigung erst nach Ablauf der Frist erteilt wurde (OVG Münster, Urteil vom 16.01.1973 - VII A 889/70 - BRS 26 Nr. 140 m.w.N.).
  • VGH Hessen, 18.06.1984 - 4 TG 506/84
    Auszug aus VGH Hessen, 19.08.1988 - 4 TG 438/88
    Denn solange das Fehlen des gemeindlichen Einvernehmens nicht durch eine Entscheidung der Kommunalaufsicht oder durch eine Entscheidung eines Gerichts im Hauptsacheverfahren ersetzt ist, solange ist es der zuständigen Bauaufsichtsbehörde verwehrt, die für die Bauausführung erforderliche Baugenehmigung zu erteilen (BVerwG, Urteil vom 27.11.1981 - 4 C 36 und 37.78 - BRS 38 Nr. 155, Beschluß des Senats vom 18.06.1984 - Az.: 4 TG 506/84 - BRS 42 Nr. 174 m. w. N.).
  • VGH Hessen, 22.12.1971 - IV OE 82/69
    Auszug aus VGH Hessen, 19.08.1988 - 4 TG 438/88
    Der Senat hat zwar entschieden, daß die Jahresfrist der Gültigkeit einer Baugenehmigung nach § 76 Abs. 1 Nr. 1 HBO a.F. dann nicht erlischt, wenn sie widerrufen worden ist und der Bauherr aus diesem Grund die Bauarbeiten nicht aufgenommen oder unterbrochen hat (Urteil des Senats vom 22.12.1971 - IV OE 82/69 - BRS 24 Nr. 138).
  • VGH Hessen, 30.05.1975 - IV OE 19/74
    Auszug aus VGH Hessen, 19.08.1988 - 4 TG 438/88
    Außerdem hat der Senat festgestellt, daß der Ablauf der Jahresfrist nach dieser Bestimmung dann gehemmt seien kann, wenn und solange der Betroffene durch Umstände, die nicht in seiner Person liegen - z.B. höhere Gewalt - gehindert ist, die genehmigte Maßnahme zu beginnen oder wieder aufzunehmen (Urteil vom 30.05.1975 - IV OE 19/74 - BRS 29 Nr. 123).
  • VGH Hessen, 04.08.1989 - 4 S 175/89

    Aufhebung einer einstweiligen Anordnung (hier: Bauherr als Drittbetroffener des

    Die Antragstellerin ist nicht befugt, den Antrag auf Aufhebung der vom Senat mit Beschluß vom 19.08.1988 -- 4 TG 438/88 -- (BauR 1989, 450 ff.) erlassenen einstweiligen Anordnung zu stellen.

    Denn die von der Antragstellerin angeführte Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts (Urteil vom 10.08.1988 -- BVerwG 4 C 20.84 --), der zufolge eine Weisung der Widerspruchsbehörde einen Verwaltungsakt und nicht ein der Anfechtung nicht zugängliches Verwaltungsinternum -- so im Beschluß des Senats vom 19.08.1988 a.a.O. -- darstellt, befaßt sich mit den Besonderheiten einer Entscheidung eines Kreisrechtsausschusses nach dem in Rheinland-Pfalz geltenden Landesrecht und ist auf hessische Verhältnisse nicht übertragbar.

  • VGH Hessen, 04.02.2016 - 4 A 617/14

    Anfechtbarkeit einer naturschutzrechtlichen Weisung

    Im Übrigen hat der Senat im Hinblick auf eine fachaufsichtliche Weisung der oberen Bauaufsichtsbehörde an die untere Bauaufsichtsbehörde, eine Baugenehmigung unter Beachtung der Auffassung der oberen Bauaufsichtsbehörde positiv zu entscheiden, bereits im Jahre 1988 entschieden, dass es sich bei der Weisung um ein der Anfechtung nicht zugängliches Verwaltungsinternum und damit um keinen Verwaltungsakt handelt (vgl. Beschluss vom 19. August 1988 - 4 TG 438/88 -, BRS 48 Nr. 146).
  • VGH Hessen, 11.04.1990 - 4 TG 3218/89

    Einvernehmen der Gemeinde - Unentbehrlichkeit in den Fällen des BauGB § 36

    Solange das gemeindliche Einvernehmen nicht durch eine Entscheidung der Kommunalaufsichtsbehörde oder durch ein Urteil im Hauptsacheverfahren, das die Gemeinde bindet, ersetzt ist, solange ist es der zuständigen Bauaufsichtsbehörde verwehrt, die für die Bauausführung erforderliche Baugenehmigung zu erteilen (vgl. BVerwG, Urteil vom 27.11.1981 -- 4 C 36 und 37.78 -- BRS 38 Nr. 155; Urteil vom 07.02.1986 -- 4 C 43.83 -- BauR 86, 425; Beschlüsse des Senats vom 18.06.1984 -- 4 TG 506/84 -- = BRS 42 Nr. 174 m.w.N. und vom 19.08.1988 -- 4 TG 438/88 --).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 21.02.2011 - 2 A 2250/09
    vgl. insoweit OVG NRW, Beschluss vom 17. März 2006 - 8 B 1920/05 -, BRS 70 Nr. 152 = juris Rn. 11, Urteil vom 16. Januar 1973 - VII A 889/70 -, BRS 27 Nr. 140; Hess. VGH, Beschluss vom 19. August 1988 - 4 TG 438/88 -, BRS 48 Nr. 146 = juris Rn. 47; Boeddinghaus/Hahn/Schulte, BauO NRW, Band II, Loseblatt, Stand Juni 2008, § 71 Rn. 63; Heintz, in: Gädtke/Temme/Heintz/Czepuck, BauO NRW, 11. Auflage 2008, § 71 Rn. 18 und 26.
  • VG Minden, 20.08.2009 - 9 K 1787/07

    Erteilung einer Baugenehmigung zur Erweiterung einer bereits genehmigten und

    vgl. Hess. VGH, Beschluss vom 19.08.1988 - 4 TG 438/88 -, BRS 48 Nr. 146 und bei juris.
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